Bedingungsverbesserungen im Rechtsschutz der Auxilia Rechtsschutz
Die Auxilia Rechtsschutzversicherung zeigt wieder einmal ihre Stärke als Rechtsschutzmarke in den aktuellen Verbesserungen ihres Bedingungswerkes.
Ein Test günstiger Rechtsschutz Versicherungen kann lohnen.
Was ist neu?:
Rechtsberatung für alle Schadenangelegenheiten
Die Auxilia bietet ihren Kunden eine telefonische Rechtsberatung in allen Schadenangelegenheiten.
Zwischenzeitlich zählen Anwaltshotlines zum guten Ton einer Rechtsschutzversicherung. Dabei ist diese Serviceleistung bei den meisten Anbietern nur auf die versicherten Leistungsarten beschränkt. Die Auxilia läßt hierbei ihre Kunden nicht einfach im Regen stehen und bietet die Anwaltshotline auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Fällen an.
Fachlich versierte Juristen geben hierbei den ratsuchenden Rechtsschutzkunden schnell hilfestellung und verbinden ihn direkt mit einem Rechtsanwalt.
Mitversicherung von Photovoltaikanlagen
Immer häufiger findet man auf vielen Dächern Photovoltaikanlagen vor. Bisher waren Streitigkeiten im Zusammenhang mit derartigen Anlagen nicht versichert gewesen. Zwischenzeitlich versichert auch die Rechtsschutzversicherung AUXILIA Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit auf dem eigenen hausdach befindlichen Photovoltaikanlage stehen, im privaten Bereich beitragsfrei ab.
Wegfall der Selbstbeteiligung
Eine besonders attraktive Regelung ist nun ebenfalls Bestandteil der Rechtsschutzbedingungen der Auxilia. Für Versicherungsnehmer, der ab dem 01.05.2011 seinen Versicherungsvertrag auf die neuen Bedingungen umstellt oder einen Rechtsschutzvertrag neu abschließt, entfällt die Selbstbeteiligung, sofern der Leistungsfall durch eine anwaltliche Erstberatung abgeschlossen wird.
Arbeitslosigkeit
Bei Nachweis der Arbeitslosigkeit und einer Vertragslaufzeit von mind. 12 Monate, wird sein Versicherungsverhältnis vom Versicherer sofort aufgehoben. Nimmt der Kunde erneut eine berufliche Tätigkeit auf, kann er den Vertrag später ohne Wartezeiten wieder neu abschließen.
Trotzdem hat der Kunde Anspruch auf die telefonische Rechtsberatung.